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NetWerk betreibt Application Service Providing nachfolgend “ASP” genannt. Diesbezüglich stellt NetWerk einen an das Internet angebundenen Server sowie ASP-Softwareanwendungen bereit. Diese Softwareanwendungen können sodann vom Kunden ausschließlich über das Internet genutzt werden. Der Kunde kann hierbei im Rahmen der Spezifikationen der ASP-Software eigene Daten auf den ASP-Server speichern, verarbeiten und abrufen.
Die funktionsgerechte Nutzung von ASP durch den Kunden setzt Folgendes voraus:
- Prozessor: Pentium oder kompatibel ab 400 MHz
- Hauptspeicher/RAM: ab 64 MB
- Betriebssystem: Microsoft Windows 2000 / XP
- Internet-Browser: Microsoft Internet Explorer 5.5 SP2 oder 6.0 SP1, jeweils mit 128 Bit Verschlüsselung
- Modem: mindestens 56 kps
- Internet Zugang: beliebiger Provider
Für die Bereitstellung und den ordnungsgemäßen Betrieb der vorgenannten Hard- und Software ist der Kunde selbst verantwortlich.
(1) Bereitstellung von ASP / Nutzung / Leistungen Dritter (a) NetWerk bietet dem Kunden ASP im in § 1 dieses Vertrags beschriebenen Umfang an. (b) NetWerk ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag Leistungen Dritter zu bedienen.
(2) Zugang zu ASP (a) NetWerk stellt dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang für den Zugriff auf ASP zur Verfügung. (b) Der für den Zugang auf ASP erforderliche Internetanschluss gemäß § 2 dieser Vereinbarung und die dabei entstehenden Verbindungsentgelte sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Datensicherheit / Datenschutz (a) NetWerk trifft nach dem Stand der Technik Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch (z.B. Zerstörung von Daten, Ausspähen von Daten, etc). (b) Die Datensicherheit beim Zugriff auf die ASP Software wird durch eine SSL-Verbindung sichergestellt. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Übertragung von Daten über das Internet trotz Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass unbefugte Dritte von den zu übertragenden Daten Kenntnis erlangen. Dies kann auch nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden. (c) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. (d) Ein Zugriff auf die ASP Software und/oder die Einsichtnahme auf die gespeicherten Kundendaten findet nicht statt, es sei denn, dies wäre aus wartungstechnischen Gründen zwingend erforderlich. Sollte aus technischen Gründen ein Zugriff auf vorgenannte Daten erforderlich sein, werden die Daten selbstverständlich vertraulich behandelt.
(4) Verfügbarkeit von ASP NetWerk sagt eine grundsätzliche Verfügbarkeit von ASP zu. Von dieser Zusage ausgenommen sind Zeiten für notwendige Wartungsarbeiten sowie Zeiten, in denen ASP aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von NetWerk liegen (z.B. Ausfall des kundeneigenen Internetzugangs, höhere Gewalt, Streik, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Notwendige Wartungsarbeiten werden, sofern dies möglich oder erforderlich ist, dem Kunden angekündigt und finden in der Regel am Wochenende oder in der Nacht statt. NetWerk übernimmt keine Haftung für die permanente Verfügbarkeit von ASP.
(5) Backup NetWerk sorgt für eine regelmäßige Datensicherung der Datenbestände der Kunden auf separaten Speichermedien. Grundsätzlich erfolgt eine tägliche Datensicherung. NetWerk übernimmt jedoch keine Haftung für die tägliche Datensicherung.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, mindestens eine Offline-Replik der eigenen Daten der angelegten ASP-Software zu führen. Müssen auf Kundenwunsch dessen Daten zurückgespielt werden, so trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Zugangs-Passwort sowie Zugangskennungen vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Das Passwort muss nach der ersten Anmeldung am System geändert werden. Jede eingetragene Zugangs-ID darf aus lizenzrechtlichen Gründen nur von einer Person genutzt werden.
(3) Verstößt der Kunde gegen die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen, ist NetWerk berechtigt, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen.
Der Support betreffend ASP durch NetWerk findet ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen statt:
(1) Supportanfragen per E-Mail Supportanfragen des Kunden hat dieser per E-Mail an folgende Adresse zu richten: support@netwerk.de Die Supportanfragen werden von NetWerk von Montag bis Freitag, jeweils 9.00 bis 17.30 Uhr, bearbeitet. NetWerk ist bemüht, die Supportanfragen binnen eines Zeitraums von einem Arbeitstag zu beantworten. Wird die Supportanfrage nach 16.00 Uhr oder an einem Freitagnachmittag gestellt, ist Netwerk berechtigt die Supportleistung auch erst am nächsten Werktag bzw. am darauf folgenden Montag zu erbringen. NetWerk entscheidet hierbei nach eigenem Ermessen über die Art und Weise der zu erbringenden Supportleistung, sowie über die Kommunikationsform mit dem Kunden.
(2) Weitergehende Supportleistungen als vorausgehend beschrieben sind nicht Gegenstand des Vertrags. Dem Kunden bleibt es unbenommen wegen anderer Supportleistungen (z.B. telefonische Auskünfte, Störungsbeseitigung beim Kunden vor Ort, etc.) einen separaten Wartungsvertrag gegen gesonderte Vergütung abzuschließen.
(1) Grundgebühr / Entgelt / Abrechnung (a) Für die Nutzung von ASP fällt eine monatliche Grundgebühr an, deren Höhe sich stets aus www.meinteam.net ergibt und dort vor Vertragsschluss eingesehen werden kann. Die Grundgebühr ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats, fällig. (b) Des Weiteren sind nutzungsbedingte Entgelte, deren Höhe und Staffelung sich ebenfalls aus www.meinteam.net ergeben, zu entrichten. Die nutzungsbedingten Entgelte werden jeweils zum Monatsende fällig. (c) Der Kunde erhält monatlich eine detaillierte Abrechnung.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Kunden verpflichtet, NetWerk die mit dem Verzug verbundenen Mehraufwendungen zu erstatten.
(3) Gerät der Kunde mit der Vergütung länger als zwei Monate in Rückstand, ist NetWerk erst nach Zahlung der fälligen Vergütung zur weiteren Leistungserbringung i.S. des Vertrags verpflichtet.
(4) Gerät der Kunde mit der Vergütung länger als drei Monate in Rückstand, ist NetWerk zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Bestellung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
(3) Darüber hinaus kann der Vertrag aus wichtigem Grunde von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den Fällen vor, in denen eine Vertragspartei beharrlich gegen die Pflichten aus der Vereinbarung verstößt. Zuvor ist der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich eine Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies nach den Umständen erforderlich erscheint.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleiben weitere Schadensersatzansprüche unberührt.
(1) NetWerk behält sich eine Änderung der Vergütung vor. Erhöhungen werden dem Kunden vor dem Wirksamwerden mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(1) Zeigt sich bei Nutzung von ASP ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, NetWerk hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, wird NetWerk den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenfrei beheben. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung ist allein Sache von NetWerk. Insbesondere ist NetWerk berechtigt, die ASP-Software zu ändern, ein Update oder Downgrade vorzunehmen, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist.
(2) Ein Kündigungsrecht oder das Recht des Kunden, die vereinbarte Vergütung wegen eines Mangels ganz oder teilweise nicht zu entrichten, ist ausgeschlossen, wenn der bestimmungsgemäßen Gebrauch von ASP nur unerheblich oder teilweise aufgehoben oder gemindert ist. Sollte hingegen die - gegebenenfalls mindestens 3-mal zu wiederholende - Mängelbeseitigung endgültig fehlschlagen oder unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Kunden unzumutbar sein, ist dieser zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen.
(4) Für Softwaremängel (Fremderzeugnis) beschränkt sich die Haftung von NetWerk auf die Abtretung der Ansprüche, die NetWerk gegen den Softwarehersteller zustehen.
(5) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, trägt der Kunde die durch die Inanspruchnahme von NetWerk oder von NetWerk eingeschalteten Dritten entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt allgemein berechneten Sätzen.
(6) Aufgrund technischer Begebenheiten kann eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit und Kompatibilität von Software nach dem Stand der Technik auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Kunde wird überdies darauf hingewiesen, dass Software und Hardware ständig weiterentwickelt werden, was zu Veränderungen oder Abweichungen beim gewohnten Betrieb von ASP führen kann. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kommen aus diesen Gründen nicht in Betracht.
(1) Die Verantwortung für die Nutzung von ASP liegt allein beim Kunden. Dieser gewährleistet, dass die im Rahmen mit ASP genutzten Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und insbesondere extremistische, pornographische und/oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte nicht gespeichert, genutzt oder sonst auf den Servern abgelegt werden. Das Gleiche gewährleistet der Kunde sinngemäß auch für Hyperlinks, die Inhalte der vorgenannten Art zugänglich machen.
(2) NetWerk wird entsprechend § 3 dieser Vereinbarung keine Überprüfung und/oder Überwachung der Kundendaten vornehmen. Erhält NetWerk im Rahmen der technischen Wartungs- und Pflegedienste oder auf sonstige Weise Kenntnis von unzulässigen Inhalten i.S. dieses Paragraphen, ist NetWerk ohne gesonderte Mitteilung berechtigt, den Zugang des Kunden zu ASP und zu dessen hinterlegten Daten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung oder sonstige rechtsverbindliche Regelung unverzüglich zu sperren.
(3) Wird NetWerk von Dritten wegen einer Verletzung von Immaterialgüterrechten oder wegen eines Verstoßes gegen die Gesetze i.S. dieses Paragraphen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, NetWerk im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter freizustellen. NetWerk behält sich für diesen Fall weitere Schadensersatzansprüche vor.
(4) NetWerk ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Bestimmungen dieses Paragraphen zuwiderhandelt.
(1) Die Haftung für einen schuldhaft herbeigeführten Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Die Haftung aus Garantie bleibt unberührt.
(4) Sonstige Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden, der Unternehmer ist, die auf Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten von NetWerk und/oder ihren gesetzlichen Vertretern beruhen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet NetWerk nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Sofern NetWerk, deren gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemacht werden kann, haftet NetWerk nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden.
(5) Gegenüber Verbrauchern haftet NetWerk nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall, dass NetWerk, deren gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt, haftet NetWerk jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Für den Fall, dass NetWerk gegenüber Unternehmer und Verbrauchern wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auch für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung für Sachschäden auf EUR 50.000,00 je Schadensfall und EUR 100.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, die Haftung für Vermögensschäden auf EUR 25.000,00 je Schadensfall und EUR 50.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, beschränkt.
(7) Schadensersatzansprüche von Unternehmer und Verbrauchern sind beschränkt auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden, soweit weder Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von NetWerk, ihren gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.
(8) Für den Fall des Verlustes der im ASP abgelegten eigenen Daten des Kunden beschränkt sich die Haftung von NetWerk zunächst auf das Zurückspielen der vorgenannten Daten, insoweit NetWerk ihren Verpflichtungen gemäß § 3 Ziffer 5 dieser Vereinbarung nachgekommen ist. In sonstigen Fällen wird die Haftung für Datenverlust von NetWerk auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Eine über den Wiederherstellungsaufwand hinausgehende Haftung für eingetretene Schäden ist ausgeschlossen, soweit seitens NetWerk nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(9) NetWerk haftet nicht für Ereignisse, welche diese nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways oder Webserver anderer Provider und Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom oder sonstiger Betreiber von Telekommunikationsnetzen.
(1) Urheberrechte Das Urheberrecht an der eingesetzten ASP-Software und der Softwaredokumentation liegt beim Software-Hersteller.
(2) Nutzungsrecht Der Kunde erhält an der ASP-Software ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
(3) Veränderung von Software Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen im Programmablauf der ASP-Software vorzunehmen, insbesondere die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
(4) Speichern der ASP-Software / Nutzungsübertragung (a) Der Kunde ist nicht berechtigt, Programmdateien der ASP-Software oder Teile hiervon selbst vom Server herunterzuladen und vorübergehend oder dauerhaft zu speichern. (b) Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der ASP-Software ohne Zustimmung von NetWerk auf Dritte zu übertragen.
(1) Erfüllungsort ist 72336 Balingen, Deutschland.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für die Austragung aller mit Bezug auf den Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien 72336 Balingen, Deutschland.
(3) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und NetWerk findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Verbraucher ist, unterliegen sämtliche Rechtsbeziehungen deutschem Recht, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(1) NetWerk kann diese AGB jederzeit ganz oder teilweise und ohne Angaben von Gründen erweitern, ergänzen und/oder ersetzen. Der Kunde wird vor Wirksamwerden der neuen AGB informiert. Sollte der Kunde mit den neuen AGB nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Änderung der AGB außerordentlich zu kündigen, andernfalls gelten die neuen Bestimmungen als vom Kunden akzeptiert.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Mit der Einführung neuer AGB verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
(1) Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
(2) Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 23. Februar 2005. Damit treten alle vorherigen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
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